Information zur Anlegerentschädigung

Die KAG unterliegt dem dritten Teil der Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG und ist Mitglied der Einlagensicherung Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen.

 

Die wesentlichen Inhalte des dritten Teils des ESAEG sind nachstehend zusammengefasst.

Im Übrigen verweisen wir auf die für die KAG anwendbaren Bestimmungen, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

Umfang der Entschädigung

Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank im Sicherungsfall zurückzugeben.

Sicherungsfall bedeutet, dass z.B. ein Gericht über das Institut den Konkurs eröffnet hat. Weitere Beispiele für einen Sicherungsfall finden Sie in
§ 9 ESAEG.

Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens
EUR 20.000,- gesichert.

 

Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90 % der Forderung aus Wertpapierdienstleistungen pro Anleger
begrenzt.

 

Forderungen, die von der Anlegerentschädigung erfasst sind

Grundsätzlich sind sämtliche Forderungen gegen die KAG aus

  • Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018 (individuelle Portfolioverwaltung) erfasst.

Die in § 47 ESAEG vorgesehenen Ausnahmen von der Anlegerentschädigung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt.

 

Nicht gesichert sind insbesondere Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen:

 

  • von Kredit- und Finanzinstitutionen, Versicherungsunternehmen sowie von Wertpapierfirmen,
  • von Pensions- und Rentenfonds sowie von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren,
  • von staatlichen Stellen, insbesondere von Staaten, regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften sowie Zentralverwaltungen,
  • von Eigenmittelbestandteilen, Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechsel eines Kreditinstitutes,
  • von der KAG nahestehenden Personen;
    wie Geschäftsleiter, Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter (bei Personengesellschaften des Handelsrechts), Rechnungsprüfer und Personen, die mind. 5 % des Kapitals der KAG halten, sowie Personen in einer dieser Funktionen in verbundenen Unternehmen der KAG innehaben (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen).
  • von Angehörigen der KAG nahestehenden Personen sowie Dritten, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der KAG nahestehenden Personen handelt.
  • von anderen Gesellschaften, die verbundene Unternehmen (§ 244 UGB) der KAG sind,
  • in Zusammenhang mit Transaktionen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt worden sind,
  • für die der Forderungsberechtigte auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage der KAG beigetragen haben,
  • von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB erfüllen

Die KEPLER-FONDS KAG ist stets bemüht die Anforderungen unserer Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.

Für allfällige Anliegen (Anlegerbeschwerden im Sinne des § 11 InvFG 2011) steht Ihnen die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. unter den oben genannten Kontaktdaten bzw. mittels Kontakformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann sich der Kunde auch jederzeit an seinen Kundenberater wenden. 

Weiters besteht die Möglichkeit für den Kunden, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden.

Risikohinweise und Haftungsausschluss:
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, die von der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (KEPLER-FONDS KAG), 4020 Linz, Österreich erstellt wurde. Sie wurde nicht in Einklang mit Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt auch keinem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Anlageberatung, eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot oder eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die KEPLER-FONDS KAG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich. Gleiches gilt für den Inhalt von anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Da jede Anlageentscheidung einer individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenberater im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Die Wertentwicklung von Fonds wird entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf den veröffentlichten Fondspreisen, ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann überwiegend in Investmentfonds, Bankeinlagen und Derivate investiert oder die Nachbildung eines Index angestrebt werden. Fonds können erhöhte Wertschwankungen (Volatilität) aufweisen. In durch die FMA bewilligten Fondsbestimmungen können Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet sein können. Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten bzw. Anleihen können den Nettoinventarwert von Investmentfonds negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken.
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Die Gegenüberstellung des Portfolios zu einem Vergleichsindex (z.B. Performance, Branchengewichtungen...) dient bei jenen Portfolios, die nicht in Bezug zu einer Benchmark gemanagt werden, rein zu Reportingzwecken. Der Vergleichsindex schränkt das Management in solchen Fällen bei seiner Anlageentscheidung nicht ein (aktives Management).
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